Wie kommt man an eine Wohnung?
Zunächst muss man der Genossenschaft beitreten. Zum
Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden
unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes
entsprechen muss. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei der Aufnahme sind ein Eintrittsgeld in Höhe von derzeit
20.- €, sowie Geschäftsanteile von jeweils 310,-€
je nach Wohnung zu zeichnen und einzuzahlen. Für jedes Zimmer einer
Wohnung ist ein Anteil zu erwerben. Also benötigt man für eine
Zweizimmerwohnung zwei Anteile, für eine Dreizimmerwohnung drei Anteile
usf.
All das muss übrigens vor Bezug einer Wohnung geschehen sein.
Für die einzuzahlenden Anteile kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbauprämie beantragt werden. Einzelheiten sind während unserer Sprechzeiten zu erfragen.
Da einige Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ist in diesen Fällen die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WB) erforderlich. Einzelheiten hierzu sind ebenso zu erfragen.