Die Genossenschaft

Was macht eine Genossenschaft aus?

100 Jahre alt, aber dafür mit einer immer jungen und zeitgemäßen Idee aktiv und konkurrenzfähig! Belvedere.
Nicht der höchstmögliche Gewinn ist das Ziel einer Genossenschaft, sondern die wirtschaftliche Förderung seiner Mitglieder (Genossenschaftsgesetz). In unserem Falle heißt das, dass wir unseren Mitgliedern gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungen vermieten.
Gute Aussichten oder "Belvedere", könnte man sagen. Aber leider ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen beschränkt. Näheres, sowie die Aufgaben und Pflichten der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) regelt die Satzung.

Im wesentlichen ergeben sich folgende Vorteile:

  •  Miteigentümerstatus
    •  quasi wohnt man im eigenen Haus zur Miete
  •  Demokratische Mitwirkung aller Mitglieder
    •  alle Mitglieder haben gleiche Rechte, die Sie in der Mitgliederversammlung wahrnehmen
  •  lebenslanges Wohnrecht
    •  eine ordentliche Kündigung seitens der Genossenschaft ist per Vertrag ausgeschlossen
  •  dennoch Flexibilität für die Mitglieder
    •  einseitiges Kündigungsrecht der Mitglieder bei Rückerstattung der Anteile (z.B. bei Umzug)
  •  Überschussbeteiligung durch Dividenden
    •  zum Jahresende werden die Überschüsse per Dividende an die Mitglieder ausgezahlt
  •  preisgünstige Mieten
    •  insbesondere bei unserer Genossenschaft, da wir über eine überproportional gute Eigenkapitalquote verfügen und deshalb nur wenige Baudarlehen zurück zu zahlen brauchen.
  •  Wegfall der sonst üblichen Kaution
    •  der Genossenschaftsgedanke schließt auch "Vertrauen in die Verantwortung seiner Mitglieder" ein.

Wie kommt man an eine Wohnung?

Zunächst muss man der Genossenschaft beitreten. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei der Aufnahme sind ein Eintrittsgeld in Höhe von derzeit 20.- €, sowie Geschäftsanteile von jeweils 310,-€ je nach Wohnung zu zeichnen und einzuzahlen. Für jedes Zimmer einer Wohnung ist ein Anteil zu erwerben. Also benötigt man für eine Zweizimmerwohnung zwei Anteile, für eine Dreizimmerwohnung drei Anteile usf.
All das muss übrigens vor Bezug einer Wohnung geschehen sein.

Für die einzuzahlenden Anteile kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbauprämie beantragt werden. Einzelheiten sind während unserer Sprechzeiten zu erfragen.

Da einige Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ist in diesen Fällen die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WB) erforderlich. Einzelheiten hierzu sind ebenso zu erfragen.

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