Juli 2024
Wir verabschieden unsere langjährige Mitarbeiterin Claudia Kipp ab 1. August 2024 in den Ruhestand und begrüßen unsere neue Kollegin Sonja Haß ganz herzlich !
Entschuldige, das ist mein erster Ruhestand. Ich übe noch. (Loriot aus dem Film: „Pappa ante Portas”)
Claudia Kipp — viele Jahre in unserer Genossenschaft als kompetente Ansprechpartnerin beschäftigt — verlässt unser Unternehmen zum 31. Juli 2024 dieses Jahres und genießt ab dem 1. August ihren wohlverdienten Ruhestand. Unser gesamtes Team wünscht von Herzen alles Gute zum Ruhestand, Gesundheit und viel Freude und Entspannung.
Anfang des Jahre konnten wir unsere neue Kollegin Sonja Haß als neue Kollegin gewinnen und sie steht nun unseren Mietern für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Wir freuen sehr uns, sie an Bord zu haben, und sagen Herzlich Willkommen!
Juli 2024
Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ab 1. Juli 2024
Nach § 71 Abs. 1 TKG dürfen Vermieter ab dem 1. Juli 2024 die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Dies bedeutet, dass Mieter ab diesem Zeitpunkt selbst Verträge mit Kabelanbietern abschließen und bezahlen müssen.
Hier finden Sie für Sie als Mieter 3 Möglichkeiten, die Ihnen für Ihren zukünftigen TV-Empfang zur Verfügung stehen:
- Streaming-TV (IPTV): Das Fernsehprogramm wird direkt über den vorhandenen Internetanschluss gestreamt. Alle Geräte im WLAN können für den Fernsehempfang genutzt werden (Anbieter z. B. Vodafone oder Magenta TV Flex) — flexibel monatlich kündbar.
- Antennenfernsehen: DVBT‑2: Freenet TV (kostenlos für öffentlich-rechtliche Sender, mit 20 privaten Sendern für 7,99 EUR/Mon.) Antenne oder Modul für den Empfang benötigt, Sendeabdeckung nicht in allen Regionen Deutschlands optimal garantiert, Prüfung notwendig.
- Satellitenfernsehen: Für unsere Mietobjekte ist die Anbringung von Satellitenschüsseln nicht zulässig!
ALTERNATIV schlagen wir Ihnen Folgendes vor:
- Neuer Kabelvertrag:
Abschluss direkt bei Vodafone oder einem lokalen Kabel-TV-Anbieter.
Sofern Sie sich für einen Einzelnutzungsvertrag mit Vodafone entscheiden, verweisen Sie bitte bei Vertragsabschluss auf eine von uns abgeschlossene „Versorgungsvereinbarung Express” mit verhandelten Kosten in Höhe von nur 9,99 EUR/ Monat und Wohneinheit.
Juni 2024
Modernisierung einer Wohnung in der Wilhelmsthaler Straße 11 in Kassel
Die Ansprüche an zeitgemäßes Wohnen steigen ständig. Vom Bad bis zur Heizung, vom Kabelanschluss bis hin zu hellen großen Räumen.
Damit sich unsere Bewohner wohlfühlen, investieren wir jährlich einen großen Teil unseres Budgets für eine zeitgemäße und nachhaltig gute Wohnqualität: In die Instandhaltung und ‑setzung, die energetische Modernisierung mit Wärmedämmung und die Modernisierung von Küchen und Bädern.
In der Wilhelmsthaler Straße 11 in Kassel in der unmittelbaren Nähe der Eisenschmiede, haben wir eine Wohnung des Mehrfamilienhauses aufwändig modernisiert und auf den aktuellen Stand gebracht. Hierzu zählte u.a. die Küche, das Bad, die Heizung‑, Sanitär- und Elektroinstallationen, die Fenster.
Die Modernisierungsarbeiten haben 2023 stattgefunden und sind abgeschlossen.
Einladung zur Mitgliederversammlung
19. Juni 2024 um 18:00 Uhr
Eppo’s Gastro | Damaschkestraße 35 | 34121 Kassel
Unsere Tagesordnung
- Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2022
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023
- Bericht des Aufsichtsrates
- Feststellung über den Jahresabschluss 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023
- Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat
Herzliche Grüße und wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Michael Hose
April 2024
Instandsetzung und Modernisierung des Wohnhauses Malsburgstraße 1 + 3 in 34119 Kassel
Gute Aussichten am Tannenwäldchen .…..
Die beiden aneinander gebauten Mehrfamilien-Wohnhäuser mit je 8 Wohneinheiten und je einem Hauseingang werden ab April 2024 bis ca. September 2024 modernisiert und instandgesetzt.
Beide Gebäude sind unterkellert bzw. teilunterkellert und besitzen je drei Wohngeschosse, einschl. eines ausgebauten Dachgeschosses, sowie ein weiteres Wohngeschoss im Untergeschoss. Die Untergeschoss-Wohnungen sind zur Süd-Ost-Seite hin ausgerichtet. Darunter sind Kellerräume, Waschküchen und Kellergaragen angeordnet.
Was wird gemacht?
Hier ein erster, allerdings nicht vollständiger Überblick über die geplanten Maßnahmen:
- Es wird an verschiedenen Stellen aufwändig wärmegedämmt.
- Die Gesimsuntersichtsflächen erhalten einen Farbanstrich.
- Die Treppenhauswände erhalten ein farbig gestaltetes Beschichtungssystem, die Geländer werden neu lackiert. Decken, Podeste und Treppenlaufuntersichten werden gestrichen.
- Die Kellerausgangstüren aus Holz werden gegen neue Aluminiumtüren mit Lichtöffnungen ausgetauscht.
- Es werden neue freistehende Briefkastenanlagen vor dem jeweiligen Hauseingang errichtet.
- Wege und Treppen werden neu befestigt und teilweise neu hergestellt.
- Müllbehälterdoppelschränke werden aufgestellt.
- Die Dachrinnen und Regenfallrohre werden erneuern.
- Noch alt vorhandene Kunststoff-Fenster werden gegen neue Kunststoff-Fenster mit Wärmedämm- Verglasung (3‑fach Verglasung) ausgetauscht.
- Die Hauseingangstüren und die Sprechanlagen werden erneuert.
- Die Hauseingänge erhalten Überdachungen aus Ornament-Verbundsicherheitsglas.
- Die Fensteröffnungen auf der Straßenseite werden im EG und OG mit farbbeschichteten Aluminium-Fensterläden ausgerüstet.
Zu guter Letzt wird dann nach Abschluss aller Bauarbeiten Mutterboden angedeckt und frischer Rasen eingesät.
Wir halten unsere Bewohner in regelmäßigen Abschnitten auf dem Laufenden und wünschen allen Beteiligten einen guten Beginn und eine stabile Wetterlage .….
März 2024
Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Breitscheidstr. 36–52 in Kassel
Das Fällen von Bäumen gilt als “bauliche Veränderung”
Leider waren einige Bäume auf unserem Grundstück im Vorderen Westen krank und nicht mehr standsicher. In diesem Zusammenhang wurde, nach einer Begehung und Prüfung des Kasseler Umwelt- und Gartenamtes im Laufe des Jahres 2023, die Genehmigung zur Fällung von 2 Birken und 1 Linde erteilt.
Zur Begründung:
Von den Bäumen ging unmittelbare Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert aus und die Gefahren konnten nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand behoben werden. Zusätzlich waren die Bäume krank und die Erhaltung, auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Grundsätzlich wird auch bei kranken Bäumen immer eine Ausnahmegenehmigung gebraucht. Zusätzlich muss die gesetzliche Schonzeit eingehalten werden. Diese Kriterien wurden selbstverständlich eingehalten und somit konnten dann Anfang des Jahres 2024 die genannten Bäume gefällt werden.
Bis April 2025 werden wir dann, gemäß § 7 der Satzung, für die gefällten Bäume Ersatz pflanzen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden .…