Aktu­el­les

Juli 2024
Ände­rung im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) ab 1. Juli 2024

Nach § 71 Abs. 1 TKG dür­fen Ver­mie­ter ab dem 1. Juli 2024 die Kos­ten für den Kabel­an­schluss nicht mehr über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umle­gen.

Dies bedeu­tet, dass Mie­ter ab die­sem Zeit­punkt selbst Ver­trä­ge mit Kabel­an­bie­tern abschlie­ßen und bezah­len müs­sen.

Hier fin­den Sie für Sie als Mie­ter 3 Mög­lich­kei­ten, die Ihnen für Ihren zukünf­ti­gen TV-Emp­fang zur Ver­fü­gung ste­hen:

  • Strea­ming-TV (IPTV): Das Fern­seh­pro­gramm wird direkt über den vor­han­de­nen Inter­net­an­schluss gestreamt. Alle Gerä­te im WLAN kön­nen für den Fern­seh­emp­fang genutzt wer­den (Anbie­ter z. B. Voda­fone oder Magen­ta TV Flex) — fle­xi­bel monat­lich künd­bar.
  • Anten­nen­fern­se­hen: DVBT‑2: Free­net TV (kos­ten­los für öffent­lich-recht­li­che Sen­der, mit 20 pri­va­ten Sen­dern für 7,99 EUR/Mon.) Anten­ne oder Modul für den Emp­fang benö­tigt, Sen­de­ab­de­ckung nicht in allen Regio­nen Deutsch­lands opti­mal garan­tiert, Prü­fung not­wen­dig.
  • Satel­li­ten­fern­se­hen: Für unse­re Miet­ob­jek­te ist die Anbrin­gung von Satel­li­ten­schüs­seln nicht zuläs­sig!


ALTER­NA­TIV schla­gen wir Ihnen Fol­gen­des vor:

  • Neu­er Kabel­ver­trag:
    Abschluss direkt bei Voda­fone oder einem loka­len Kabel-TV-Anbie­ter.
    Sofern Sie sich für einen Ein­zel­nut­zungs­ver­trag mit Voda­fone ent­schei­den, ver­wei­sen Sie bit­te bei Ver­trags­ab­schluss auf eine von uns abge­schlos­se­ne „Ver­sor­gungs­ver­ein­ba­rung Express” mit ver­han­del­ten Kos­ten in Höhe von nur 9,99 EUR/ Monat und Wohn­ein­heit.

 

Juni 2024
Moder­ni­sie­rung einer Woh­nung in der Wil­helms­tha­ler Stra­ße 11 in Kas­sel

Die Ansprü­che an zeit­ge­mä­ßes Woh­nen stei­gen stän­dig. Vom Bad bis zur Hei­zung, vom Kabel­an­schluss bis hin zu hel­len gro­ßen Räu­men.

Damit sich unse­re Bewoh­ner wohl­füh­len, inves­tie­ren wir jähr­lich einen gro­ßen Teil unse­res Bud­gets für eine zeit­ge­mä­ße und nach­hal­tig gute Wohn­qua­li­tät: In die Instand­hal­tung und ‑set­zung, die ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung mit Wär­me­däm­mung und die Moder­ni­sie­rung von Küchen und Bädern.

In der Wil­helms­tha­ler Stra­ße 11 in Kas­sel in der unmit­tel­ba­ren Nähe der Eisen­schmie­de, haben wir eine Woh­nung des Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses auf­wän­dig moder­ni­siert und auf den aktu­el­len Stand gebracht. Hier­zu zähl­te u.a. die Küche, das Bad, die Heizung‑, Sani­tär- und Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, die Fens­ter.

Die Moder­ni­sie­rungs­ar­bei­ten haben 2023 statt­ge­fun­den und sind abge­schlos­sen.

Ein­la­dung zur Mit­glie­der­ver­samm­lung 

19. Juni 2024 um 18:00 Uhr

Eppo’s Gas­tro |  Damaschke­stra­ße 35 | 34121 Kas­sel

Unse­re Tages­ord­nung

  1. Bericht über die gesetz­li­che Prü­fung des Geschäfts­jah­res 2022
  2. Bericht des Vor­stan­des über das Geschäfts­jahr 2023
  3. Bericht des Auf­sichts­ra­tes
  4. Fest­stel­lung über den Jah­res­ab­schluss 2023
  5. Beschluss­fas­sung über die Ver­wen­dung des Bilanz­ge­winns 2023
  6. Ent­las­tung von Vor­stand und Auf­sichts­rat für das Geschäfts­jahr 2023
  7. Ersatz­wah­len zum Auf­sichts­rat

Herz­li­che Grü­ße und wir freu­en uns auf zahl­rei­ches Erschei­nen!

Der Vor­sit­zen­de des Auf­sichts­ra­tes
Micha­el Hose

April 2024
Instand­set­zung und Moder­ni­sie­rung des Wohn­hau­ses Mals­burg­stra­ße 1 + 3 in 34119 Kas­sel
Gute Aus­sich­ten am Tan­nen­wäld­chen .…..

Die bei­den anein­an­der gebau­ten Mehr­fa­mi­li­en-Wohn­häu­ser mit je 8 Wohn­ein­hei­ten und je einem Haus­ein­gang wer­den ab April 2024 bis ca. Sep­tem­ber 2024 moder­ni­siert und instand­ge­setzt.

Bei­de Gebäu­de sind unter­kel­lert bzw. teil­un­ter­kel­lert und besit­zen je drei Wohn­ge­schos­se, einschl. eines aus­ge­bau­ten Dach­ge­schos­ses, sowie ein wei­te­res Wohn­ge­schoss im Unter­ge­schoss. Die Unter­ge­schoss-Woh­nun­gen sind zur Süd-Ost-Sei­te hin aus­ge­rich­tet. Dar­un­ter sind Kel­ler­räu­me, Wasch­kü­chen und Kel­ler­ga­ra­gen ange­ord­net.

Was wird gemacht?

Hier ein ers­ter, aller­dings nicht voll­stän­di­ger Über­blick über die geplan­ten Maß­nah­men:

  • Es wird an ver­schie­de­nen Stel­len auf­wän­dig wär­me­ge­dämmt.
  • Die Gesims­un­ter­sichts­flä­chen erhal­ten einen Farb­an­strich.
  • Die Trep­pen­haus­wän­de erhal­ten ein far­big gestal­te­tes Beschich­tungs­sys­tem, die Gelän­der wer­den neu lackiert. Decken, Podes­te und Trep­pen­lauf­un­ter­sich­ten wer­den gestri­chen.
  • Die Kel­ler­aus­gangs­tü­ren aus Holz wer­den gegen neue Alu­mi­ni­um­tü­ren mit Licht­öff­nun­gen aus­ge­tauscht.
  • Es wer­den neue frei­ste­hen­de Brief­kas­ten­an­la­gen vor dem jewei­li­gen Haus­ein­gang errich­tet.
  • Wege und Trep­pen wer­den neu befes­tigt und teil­wei­se neu her­ge­stellt.
  • Müll­be­häl­ter­dop­pel­schrän­ke wer­den auf­ge­stellt.
  • Die Dach­rin­nen und Regen­fall­roh­re wer­den erneu­ern.
  • Noch alt vor­han­de­ne Kunst­stoff-Fens­ter wer­den gegen neue Kunst­stoff-Fens­ter mit Wär­me­dämm- Ver­gla­sung (3‑fach Ver­gla­sung) aus­ge­tauscht.
  • Die Haus­ein­gangs­tü­ren und die Sprech­an­la­gen wer­den erneu­ert.
  • Die Haus­ein­gän­ge erhal­ten Über­da­chun­gen aus Orna­ment-Ver­bund­si­cher­heits­glas.
  • Die Fens­ter­öff­nun­gen auf der Stra­ßen­sei­te wer­den im EG und OG mit farb­be­schich­te­ten Alu­mi­ni­um-Fens­ter­lä­den aus­ge­rüs­tet.

Zu guter Letzt wird dann nach Abschluss aller Bau­ar­bei­ten Mut­ter­bo­den ange­deckt und fri­scher Rasen ein­ge­sät.

Wir hal­ten unse­re Bewoh­ner in regel­mä­ßi­gen Abschnit­ten auf dem Lau­fen­den und wün­schen allen Betei­lig­ten einen guten Beginn und eine sta­bi­le Wet­ter­la­ge .…. 

März 2024
Baum­fäll­ar­bei­ten auf dem Grund­stück Breit­scheidstr. 36–52 in Kas­sel
Das Fäl­len von Bäu­men gilt als “bau­li­che Ver­än­de­rung”

Lei­der waren eini­ge Bäu­me auf unse­rem Grund­stück im Vor­de­ren Wes­ten krank und nicht mehr stand­si­cher. In die­sem Zusam­men­hang wur­de, nach einer Bege­hung und Prü­fung des Kas­se­ler Umwelt- und Gar­ten­am­tes im Lau­fe des Jah­res 2023, die Geneh­mi­gung zur Fäl­lung von 2 Bir­ken und 1 Lin­de erteilt. 

Zur Begrün­dung:
Von den Bäu­men ging unmit­tel­ba­re Gefah­ren für Per­so­nen oder Sachen von bedeu­ten­dem Wert aus und die Gefah­ren konn­ten nicht auf ande­re Wei­se mit zumut­ba­rem Auf­wand beho­ben wer­den. Zusätz­lich waren die Bäu­me krank und die Erhal­tung, auch unter Berück­sich­ti­gung des öffent­li­chen Inter­es­ses, ist mit zumut­ba­rem Auf­wand nicht mög­lich.

Grund­sätz­lich wird auch bei kran­ken Bäu­men immer eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung gebraucht. Zusätz­lich muss die gesetz­li­che Schon­zeit ein­ge­hal­ten wer­den. Die­se Kri­te­ri­en wur­den selbst­ver­ständ­lich ein­ge­hal­ten und somit konn­ten dann Anfang des Jah­res 2024 die genann­ten Bäu­me gefällt wer­den.

Bis April 2025 wer­den wir dann, gemäß § 7 der Sat­zung, für die gefäll­ten Bäu­me Ersatz pflan­zen.

Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den .…