Wir sind eine selbst verwaltete und selbst bestimmte Genossenschaft. Alle Ämter werden durch gewählte Mitglieder unserer Gemeinschaft besetzt.
»Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.«
Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitieren wir durch die Expertise des Verbandes in Betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Prüfungen nach Genossenschaftsgesetz
Der §53 des Genossenschaftsgesetztes regelt, dass die Genossenschaft jährlich
durch einen Prüfungsverband geprüft wird. Gegenstand der Prüfung sind die
Einrichtungen der Genossenschaft, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
Geschäftsführung der Genossenschaft und der Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung für das betreffende Geschäftsjahr. Das Ergebnis
der Prüfung wird von den Prüfern in einem Bericht dokumentiert, der dann mit
Vorstand und Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Belvedere besprochen wird. In
den letzten Prüfberichten wurde der Genossenschaft stets bescheinigt, dass sie
gemäß ihrem satzungsmäßigen Auftrag und sonstigen gesetzmäßigen
Vorschriften gehandelt hat. Die Vermögens- und Finanzlage wurde stets als
geordnet bezeichnet.
Hier » .… haben Sie die Möglichkeit unseren aktuellen Geschäftsbericht von 2022 herunterzuladen.
Die Organisation unserer Genossenschaft
Die Organe der Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Das oberste Beschlussorgan, die Mitgliederversammlung, wählt die Aufsichtsratmitglieder für jeweils 3 Jahre.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, diese führen die Geschäfte und amtieren jeweils 5 Jahre.
Unsere Satzung
Hier » .… haben Sie die Möglichkeit, die aktuelle Satzung (Stand: 16.12.2020) der Genossenschaft “Baugenossenschaft BELVEDERE zu Kassel eG” herunterzuladen.