In unserer Genossenschaft sind Sie Mitglied und Mieter zugleich. Mit Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich am Eigenkapital und erhalten dafür eine Dividende, wenn die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung eine Auszahlung beschließt. Mit diesem Anteil gehört Ihnen ein Stück von der gesamten Genossenschaft.
Nur zu Hause ist der Mensch ganz.
Mit der Miete zahlen Sie eine entsprechend günstige Nutzungsgebühr und profitieren von vielen Vorteilen: Sie wohnen unbesorgt, denn für Ihre Wohnung haben Sie einen Dauernutzungsvertrag mit garantiertem Wohnrecht – auf Lebenszeit.
Wie kommen Sie an eine Wohnung?
Zunächst muss man der Genossenschaft beitreten. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei der Aufnahme sind ein Eintrittsgeld in Höhe von derzeit 30.- €, sowie ein Geschäftsanteil von 310,- € zu zeichnen und einzuzahlen. Für jedes Zimmer einer Wohnung ist ein weiterer Anteil zu erwerben. Also benötigt man für eine Zweizimmerwohnung drei Anteile, für eine Dreizimmerwohnung vier Anteile usw.
All das muss übrigens vor Abschluss des Mietvertrages geschehen sein.
Mieterinteressentenbogen
Bitte bringen Sie den Bogen mit Ihren Angaben zur Person und zur gewünschten Wohnung bei einem Mietinteresse ausgefüllt mit zum ersten Termin.
Dividende
Auf das Geschäftsguthaben bzw. die Geschäftsanteile wird ab dem folgenden Jahr eine jährliche Dividende gewährt. Die Verzinsung wird gemäß Satzung festgelegt und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann nach der Kündigung des Mietverhältnisses bestehen bleiben. Die Kündigung der Mitgliedschaft der Genossenschaft muss separat erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr zum Jahresende.